Datenbank „anabin“ um Hinweise zu ausländischen Zeugnissen für den Hochschulzugang in Deutschland erweitert
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz in Bonn hat ihr Informationsangebot in der Datenbank www.anabin.de um Hinweise zu ausländischen Zeugnissen aus mehr als 150 Staaten für den Hochschulzugang in Deutschland erweitert. Dieser Teil der Datenbank ist jetzt auch öffentlich zugänglich.
Ausländische Zeugnisse, die in ihrem Heimatland den Zugang zum Studium eröffnen, werden in der Datenbank detailliert erfasst. Die Voraussetzungen werden angegeben, unter denen in Deutschland die Aufnahme eines Studiums möglich ist. Die Datenbank dient nur der Information und kann den Antrag bei den Hochschulen oder anderen zuständigen Stellen nicht ersetzen. Die Zuständigkeit für Entscheidungen über Anträge und für rechtsverbindliche Auskünfte liegt ausschließlich bei den jeweiligen Behörden. In Rheinland-Pfalz ist dies die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Postfach 1320 54203 Trier, Telefon 0651 9494-0.