Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Schrift: größer | kleiner |  Druckansicht
Logo: Landeswappen Rheinland-Pfalz
gymnasium.bildung-rp.de
  • Hauptmenü 1Info zu G8GTS.
  • Hauptmenü 2Aktuelles .
  • Hauptmenü 3Abteilung 4C.
  • Hauptmenü 4Schulen / Kollegs.
  • Hauptmenü 5Unterricht/Profil.
  • Hauptmenü 6Lehrpläne / EPA.
  • Hauptmenü 7Rechtsgrundlagen.
  • Hauptmenü 8Service.
  • Hauptmenü 9Gymn. Oberstufe / Abitur.
  • Hauptmenü 10Termine.
  • Hauptmenü 11Veranstaltungen.
  • Hauptmenü 12Messen und Veranstaltungen der Hochschulen in rlp.
  • Zusatzmenü 1Startseite.
  • Zusatzmenü 2Kontakt.
  • Zusatzmenü 3Impressum.
  • Zusatzmenü 4Sitemap.
  • www.rlp.de
Bildungsserver > Gymnasium.  > Gymn. Oberstufe / Abitur.  > Leistungsbeurteilung und Notengebeun...

Leistungsbeurteilung und Notengebung in der MSS

 

Immer wieder werden Fragen nach dem Verfahren der Notengebung in der MSS gestellt. Daher wird im Folgenden auf die wichtigsten Aspekte noch einmal hingewiesen:

  • Auch in der MSS werden alle Schülerleistungen nach dem sechsstufigen Notensystem beurteilt. Erst in einem zweiten Schritt wird jede Note in eine Punktzahl umgerechnet. (ÜSchO § 48)

     
  • Dies gilt für sämtliche Einzelnoten genauso wie für Halbjahresnoten und Jahresnoten.

     
  • Gemäß der ÜschO gibt es nur ganze Noten, keine Bruchteile. Tendenzen nach oben oder nach unten (z.B. 3+, 3-) werden bei der Ermittlung der Gesamtnote bzw. der Zeugnisnote berücksichtigt.

     
  • Wenn für die Ermittlung von Zeugnisnoten eine Gewichtung verschiedener Einzelnoten vorgeschrieben ist (z.B. Jahresnote 11, ÜSchO § 68 Absatz 6, Nr. 1), dann erfolgt die Ermittlung der Zeugnisnote durch Gewichtung der Einzelnoten unter Berücksichtigung ihrer Tendenz und nicht durch eine Mittelwertrechnung mit Punktzahlen. Welche Zeugnisnote in Zweifelsfällen festgelegt wird, ist eine pädagogische, keine rechnerische Entscheidung.

     
  • Es muss nicht bei allen Schülerinnen und Schülern eines Kurses die gleiche Anzahl sonstiger Leistungsnachweise vorliegen, wohl aber jeweils eine hinreichende Anzahl.

     
  • Sonstige Leistungen dürfen auch unterschiedlich gewichtet werden, allerdings muss die Gewichtung bei allen Schülerinnen und Schülern, von denen die gleiche Leistung gefordert wurde, gleich sein.

Diesen Bereich betreut E-Mail an Michael Kaul, MBWJK. Letzte Änderung dieser Seite am 11. Mai 2006. ©1996-2010 Bildungsserver Rheinland-Pfalz